Fahrlehrer-Fortbildung

Nach § 53 (1) Fahrlehrergesetz (FahrlG) ist jeder Fahrlehrer dazu verpflichtet, mindestens alle vier Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Dabei kann man eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung belegen oder vier beliebige Fortbildungstage. Bei uns können die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrlehrerfortbildungen bei erfahrenen Seminarleitern, Dozenten und Ausbildungsfahrlehrern absolviert werden.

Fahrlehrer müssen sich ständig neuen Herausforderungen stellen. Gesetze, Regelungen und technische Aspekte sind im ständigen Wandel. Dinge, die während der Fahrlehrerausbildung aktuell waren, können sich in der Zwischenzeit verändert haben. Daher ist die Fortbildungspflicht eine sinnvolle Vorgabe des Gesetzgebers und trägt zur Verkehrssicherheit bei.

Unser Fortbildungsprogramm ist auf die sich ständig ändernden Anforderungen und gesetzlichen Hintergründe des Fahrlehrerberufs abgestimmt: