Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt Fahrschüler für den LKW-Führerschein auszubilden. Der LKW-Führerschein ist die Grundvoraussetzung um als Berufskraftfahrer tätig zu werden. Bei der Führerscheinausbildung der Klasse CE ist daher, neben der Vermittlung der fahrtechnischen Inhalte auch sehr wichtig, den Umgang mit den schweren Fahrzeugen und die Verantwortung für andere Verkehrsteilnehmer zu vermitteln.

Voraussetzungen:

  • Besitz von mindestens einer Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE.

  • Sie besitzen den Führerschein der Klasse CE und

  • haben mindestens zwei Jahre Fahrpraxis mit dem Lkw

  • Sie waren mindestens sechs Monate lang hauptberuflich Kraftfahrer und haben Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt

  • Sie haben eine Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Fahrzeugen der Klasse CE mit einem Fahrlehrer absolviert.

Ablauf der Ausbildung:

Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE umfasst zwei Monate theoretische und praktische Ausbildung.

Inhalt der Ausbildung sind neben nutzfahrzeugspezifischen Themen, eine kurze Wiederholung aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis.

Prüfungen:

Nach Beendigung des Lehrgangs stehen drei Prüfungen an: Sie legen je eine fahrpraktische, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ab.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben, jeweils aus den Bereichen “Verkehrsverhalten” oder “Recht” sowie aus den Bereichen “Erziehen, Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden” oder “Beurteilen”.

Die Besonderheiten der Fahrlehrerausbildung für Lkw:

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis für Busse (Klasse DE), verkürzt sich die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse CE um einen Monat.