Weiterbildung KOM und LKW

Für alle gewerblichen Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr ist eine regelmäßige zu wiederholende Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren Pflicht.
In dieser Weiterbildung werden die Kenntnisse gemäß Anlage1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV vermittelt.
Die Weiterbildung muss nicht innerhalb eines geschlossenen Lehrgangs absolviert werden, sie kann auch verteilt über die Jahre in Modulen zu je 7 Stunden besucht werden und schließt ohne Prüfung ab.

Im Regelfall ist eine erste Weiterbildung für die folgenden Fahrerlaubnisklassen zu absolvieren:

  • D1, D1E, D oder DE bis zum 10. September 2013 (BUS/Personenverkehr) bzw.

  • C1, C1E, C oder CE bis zum 10. September 2014 (LKW/Güterkraftverkehr)

Ist ein sowohl als LKW- wie als Busfahrer tätig, muss er nur einmal in diesem Zeitraum eine 35ständige Weiterbildung absolvieren. Die Themenbereiche LKW und BUS müssen dabei ausreichend berücksichtigt und in den Weiterbildungsbescheinigungen dokumentiert werden

Ausbildungsinhalte:

Schulungen Güterverkehr

  • Modul 1: Kinematische Kette, Energie & Umwelt (1.1, 1.3, 1.3a)

  • Modul 2: Ladungssicherung (1.4)

  • Modul 3: Sozialvorschriften (2.1, 2.2)

  • Modul 4: Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (1.2, 3.1, 3.5)

  • Modul 5: Unternehmensbild & Marktordnung im Güterkraftverkehr, Gesundheit & Fitness (3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7)

Schulungen Personenverkehr

  • Modul 1: Eco-Training

  • Modul 2: Markt und Image

  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

  • Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Unsere Besonderheiten:

  • Praxisorientierte Ausbildung entsprechend den Marktanforderungen

  • Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis

  • Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen

  • Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt

  • Vermittlung von vielfältigen Arbeitsplätzen

  • Nach der Ausbildung 6-monatige Nachbetreuung

Zielgruppe:

Die Pflicht zur Qualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrer/ innen, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen.

1. Bei einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)

2. Von mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)

Innerhalb von 5 Jahren müssen die entsprechenden Kraftfahrer ihre Kenntnisse durch eine Weiterbildung auffrischen.

Voraussetzungen:

Das Mindestalter für den Einsatz des Fahrpersonals für die jeweilige Führerscheinklasse hängt von der jeweiligen Qualifikation ab.

  • Führerscheinklasse C, CE 21 Jahre

  • Führerscheinklasse C1, C1E 18 Jahre

  • Führerscheinklasse D, DE Linienverkehr bis 50 km 21 Jahre sonst 23 Jahre

  • Führerscheinklasse D1, D1E 21 Jahre

  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  • Gesundheitliche Eignung

Dauer:

35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten

Unterrichtszeiten:

Mo – Fr 8:00 Uhr – 16:30 Uhr

Abschlüsse und Zertifikate:

Bescheinigung - BKF Weiterbildung nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV und Trägerzertifikat

Arbeitsmarktrelevanz:

Ohne den Eintrag 95 im Führerschein, ist der Beruf des Berufskraftfahrers nicht möglich!

Kosten der Ausbildung:

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich.